Behandlung, Kosten

Behandlung

Bitte planen Sie für die 1. Behandlung mit Erstanamnese und umfangreicher Untersuchung bis zu 1,5 Stunden, für Folgetermine bis zu 1 Stunde ein. Oft dauert die Behandlung von Kindern kürzer.

Der Abstand zwischen den Behandlungen erörtern Sie und ich gemeinsam und ist wesentlich von Ihrer derzeitigen Regenerationsfähgikeit abhängig. Üblicherweise sollte spätestens nach 3-4 Behandlungen eine Besserung der Beschwerden zu verzeichnen sein.

Nach einer Behandlung kann es kurzfristig zur Verschlimmerung ihrer Beschwerden kommen. Sind Sie hierüber verunsichert oder dauern sie länger als 1-2 Tage an, so setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

Können Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten muß ich Ihnen 40€ in Rechnung stellen, falls andere PatientInnen nicht einspringen können.

Kinder

Ihre Kinder werden von mir mit sanften Händen behandelt. Dies ist völlig schmerzlos.

Die Praxisumgebung wird für Ihr Kind ungewohnt sein. Kommen Sie daher gern ein paar Minuten früher und vereinbaren Sie Ihren Termin  so, daß er stressfrei in Ihren Tagesablauf paßt.

Bringen Sie ein Lieblingsspielzeug, -stofftier o.ä. mit.

An manchen Tagen kann es auch angebracht sein, aus dem aktuellen Lieblingsbuch vorzulesen oder im Arm eines Elternteils zu behandeln.

Kosten

Ihre individuelle osteopathische Behandlung wird von mir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten  der Sitzungen oft bei ca. 80-90 €.  Bei kürzerer Behandlungszeit ist die Behandlung von Kindern und Säuglingen noch etwas günstiger.

Wichtig: Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte kann die Höhe der Erstattung je nach Vertrag bzw. Beihilfesatz unterschiedlich sein! 

Gesetzlich Versicherten zahlen manche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil des Rechnungsbetrags. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse an. Einen Überblick über einige dieser Kassen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, daß die Vorgänge im menschlichen Körper sehr komplex sind und ich selbstverständlich keinen Erfolg garantieren kann und auch nicht darf.

 

 


Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.